Bauleiter wegen „Pfusch“ im Umgang mit Asbest verurteilt  (Südkurier am 02.01.2017)

Der Südkurier berichtet über ein ein Urteil des Amtsgerichts Konstanz. Demnach hatte sich ein Bauleiter im Vorfeld von Abrissarbeiten nicht mit erwartbaren Risiken durch asbesthaltige und PAK-haltige Baustoffe beschäftigt. Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen wurden nicht getroffen und die Arbeiter und der Bauleiter selbst waren den gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten in erster Instanz zu einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euro, zusätzlich muss der Bauleiter die fünfstelligen Verfahrenskosten tragen.

  • Nachlässiger Umgang mit Schadstoffen: Schutzmaßnahmen „einsparen“ kann teuer werden
  • Bauleiter zu Geldstrafe verurteilt

Unwissenheit und Preisdruck führen zu riskantem Fehlverhalten

Leider sind sich auch viele Profis am Bau scheinbar nicht über die Gefahren von Schadstoffen in Bestandsgebäuden im Klaren. Mangels Qualifikation werden Schadstoffe nicht erkannt oder nach der Devise „egal, haben wir schon immer so gemacht“ ignoriert. Das Urteil zeigt, dass dadurch nicht nur gesundheitliche Risiken für Arbeitnehmer und unbeteiligte Dritte entstehen, sondern auch gravierende juristische Folgen drohen.

Diese unbedarfte Einstellung zum Thema Schadstoffe im Baubestand ist wohl auch dem Preisdruck für die Unternehmen geschuldet. Wer das mit Abstand billigste Angebot abgibt muss irgendwo sparen – im Zweifel eben an der Sicherheit.